Ultimativer Bildschirmschutz für Schriftsteller, Künstler und Notizenmacher für iPad Mini 6G (2021) & Herstellung in der Schweiz - Transparent
Verlieben Sie sich in das Zeichnen und Schreiben auf Ihrem iPad. Paperlike 2.1 ist eine leistungsstarke Displayschutzfolie, die mit Schweizer Materialien und modernster Nanodots®-Technologie die Präzision von Papier in eine papierlose Umgebung bringt.
Suchen Sie nach einer Möglichkeit, mit Ihrem iPad produktiver und kreativer zu arbeiten? Probieren Sie Paperlike aus, die hochwertige Displayschutzfolie, mit der das Schreiben und Zeichnen auf Ihrem iPad zum Kinderspiel wird.
Die Oberfläche jedes Paperlike ist mit winzigen Mikrokügelchen - den sogenannten Nanodots - bedeckt, die beim Schreiben und Zeichnen für eine erhöhte Schlagfestigkeit und ein besseres taktiles Feedback sorgen.
Das Ergebnis: Geniale Kontrolle, verbesserte Präzision und bessere Leistung jedes Mal, wenn Sie Ihren Apple Pencil in die Hand nehmen.
Die neueste Version von Paperlike wird mit in der Schweiz hergestellten Polymeren hergestellt, um die Bildschärfe zu verbessern und gleichzeitig das Papiergefühl beizubehalten, das Zehntausende von Notizenmachern und Künstlern auf der ganzen Welt kennen und lieben.
Außerdem wird jedes Paperlike im Zweierset geliefert, so dass Sie immer einen Ersatz zur Hand haben.
Also, warum warten? Verlieben Sie sich in das Schreiben und Zeichnen auf Ihrem iPad.
Wie funktioniert die Finanzierung?
Um eine Finanzierung zu beantragen, wählen Sie bitte HeyLight beim Bezahlen aus und folgen Sie den Anweisungen. Sie benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, um den Vorgang abzuschließen.
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Anforderungen
- Sie sind zwischen 18 und 70 Jahre alt
- Sie sind in der Schweiz ansässig
- Vous êtes citoyen suisse ou titulaire d'un permis de séjour C ou B depuis au moins 1 an
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Länge
Monatliche Zahlung
[xxx]
Schlusspreise
CHF [xxx] [/mo. for xx mo.]
Effektiver Jahreszins [xx] %
Gesamtpreis einschließlich Zinsen CHF [xxx]
Die Genehmigung eines Kredits ist gesetzlich verboten, wenn sie zu einer Überschuldung führen würde (Art. 3, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Finanzierung durch HeyLight AG